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Datum

Zeit

Mittwoch, 4. November 2020

09:00 Uhr

Interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema

«Angeordnete Therapie als Allheilmittel?»

Ort

PUK Universität Zürich 

Beitrag inkl. Mittagessen & Tagungsband

CHF 335.—

Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationäre Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. An der diesjährigen Diskussion des Forums Justiz & Psychiatrie wird deshalb den Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht nachgegangen. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden.

 

Daneben soll darauf eingegangen werden, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dieses Phänomen wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf.

 

Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt.

An unserer Tagung soll schliesslich der Frage nachgegangen werden, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind.

Möglichkeiten und Grenzen sinnvoller Therapie

Zeit

09:30

Eröffnung der Tagung

Grundsätzliches

Zeit

09:35

Marianne Heer 

Die juristische Bedeutung der Therapie im Massnahmenrecht, ein Überblick über Theorie und Praxis.

Abgrenzungsfragen gegenüber Massnahmen gemäss Art. 59 StGB

Zeit

10:00

Christoph Sidler

Deliktpräventive Behandlung ohne psychische Störung: Vollzugsrealität und Best Practice

Zeit

10:30

Kaffeepause

Zeit

11:00

Thierry Urwyler

Ambulante Massnahme: Verlegenheitslösung oder sinnvolles Präventionsinstrument?

Zeit

11:30

Tamás Czuczor

Ambulante versus stationäre Massnahmen Differentialindikation und Umsetzbarkeit vollzugbegleitender Behandlungen

Diskussion

Zeit

12:15

Mittagspause

Zeit

13:30

Lukas Bürge

Abgrenzung zwischen Massnahmen gemäss Art. 61 und Art. 59 StGB – zugleich ein Plädoyer für besondere Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen

Therapie aus psychiatrischer Sicht

Zeit

14:00

Elmar Habermeyer

Behandelbarkeit von Persönlichkeitsstörungen: Sachstand und Perspektiven

Diskussion

Zeit

14:45

Kaffeepause

Zeit

15:30

Andreas Hill

Behandelbarkeit von Sexualdelinquenten: Was lässt sich bei wem wie erreichen?

Zeit

16:00

Dieter Seifert

Der Verlauf nach stationär-psychiatrischen Behandlungen

 

Diskussion

Zeit

17:00

Schluss der Tagung mit anschliessendem Apéro

Programm

Fachtagung

Zeit

09:00

Eintreffen

Tagungsleitung 

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Marianne Heer

Prof. Dr. iur.

Kantonsrichterin Luzern

Lehrbeauftragte an den Universitäten 
Freiburg und Bern

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Elmar Habermeyer

Prof. Dr. med.

Direktor Klinik für Forensische Psychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich 

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Stephan Bernard

Rechtsanwalt, lic. iur., LL.M.

Fachanwalt Strafrecht SAV

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