
Datum
Zeit
Mittwoch, 4. November 2020
09:00 Uhr
Interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema
«Angeordnete Therapie als Allheilmittel?»
Ort
PUK Universität Zürich
Beitrag inkl. Mittagessen & Tagungsband
CHF 335.—
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationäre Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. An der diesjährigen Diskussion des Forums Justiz & Psychiatrie wird deshalb den Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht nachgegangen. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden.
Daneben soll darauf eingegangen werden, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dieses Phänomen wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf.
Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt.
An unserer Tagung soll schliesslich der Frage nachgegangen werden, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind.
Möglichkeiten und Grenzen sinnvoller Therapie
Zeit
09:30
Eröffnung der Tagung
Grundsätzliches
Zeit
09:35
Marianne Heer
Die juristische Bedeutung der Therapie im Massnahmenrecht, ein Überblick über Theorie und Praxis.
Abgrenzungsfragen gegenüber Massnahmen gemäss Art. 59 StGB
Zeit
10:00
Christoph Sidler
Deliktpräventive Behandlung ohne psychische Störung: Vollzugsrealität und Best Practice
Zeit
10:30
Kaffeepause
Zeit
11:00
Thierry Urwyler
Ambulante Massnahme: Verlegenheitslösung oder sinnvolles Präventionsinstrument?
Zeit
11:30
Tamás Czuczor
Ambulante versus stationäre Massnahmen Differentialindikation und Umsetzbarkeit vollzugbegleitender Behandlungen
Diskussion
Zeit
12:15
Mittagspause
Zeit
13:30
Lukas Bürge
Abgrenzung zwischen Massnahmen gemäss Art. 61 und Art. 59 StGB – zugleich ein Plädoyer für besondere Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen
Therapie aus psychiatrischer Sicht
Zeit
14:00
Elmar Habermeyer
Behandelbarkeit von Persönlichkeitsstörungen: Sachstand und Perspektiven
Diskussion
Zeit
14:45
Kaffeepause
Zeit
15:30
Andreas Hill
Behandelbarkeit von Sexualdelinquenten: Was lässt sich bei wem wie erreichen?
Zeit
16:00
Dieter Seifert
Der Verlauf nach stationär-psychiatrischen Behandlungen
Diskussion
Zeit
17:00
Schluss der Tagung mit anschliessendem Apéro
Programm
Fachtagung
Zeit
09:00
Eintreffen
Tagungsleitung

Marianne Heer
Prof. Dr. iur.
Kantonsrichterin Luzern
Lehrbeauftragte an den Universitäten
Freiburg und Bern

Elmar Habermeyer
Prof. Dr. med.
Direktor Klinik für Forensische Psychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Stephan Bernard
Rechtsanwalt, lic. iur., LL.M.
Fachanwalt Strafrecht SAV